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BSG, 23.02.2017 - B 2 U 265/16 B |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 04.11.2014 - S 9 U 75/11
- LSG Hessen, 09.08.2016 - L 3 U 23/15
- BSG, 23.02.2017 - B 2 U 265/16 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Hessen, 09.08.2016 - L 3 U 22/15
Arbeitsunfall
Auszug aus BSG, 23.02.2017 - B 2 U 265/16 B
Der Senat hat in dem Verfahren L 3 U 22/15, den Arbeitsunfall des Klägers vom 9. Juni 1995 betreffend, eine Stellungnahme des Dr. L. vom 1. Juli 2015 zu dem Gutachten des Prof. Dr. M. eingeholt.Hinsichtlich des Inhalts des Gutachtens wird auf Blatt 271 bis 274 der Gerichtsakte L 3 U 22/15 Bezug genommen.
Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten L 3 U 23/15 und L 3 U 22/15 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten verwiesen.
- SG Kassel, 04.11.2014 - S 9 U 75/11
Auszug aus BSG, 23.02.2017 - B 2 U 265/16 B
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 4. November 2014 (Aktenzeichen S 9 U 75/11) wird zurückgewiesen.Die Klage, den Unfall vom 31. Januar 2010 betreffend, wurde unter dem Aktenzeichen S 9 U 75/11 und die Klage, den Unfall vom 9. Juni 1995 betreffend, unter dem Aktenzeichen S 9 U 74/11 geführt.
Das Sozialgericht hat in dem Verfahren S 9 U 75/11, den Arbeitsunfall vom 31. Januar 2010 betreffend, durch Urteil vom 4. November 2014 die Klage abgewiesen.
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus BSG, 23.02.2017 - B 2 U 265/16 B
Wenn festzustellen ist, dass das Unfallereignis in diesem Sinne eine Bedingung für den Erfolg ist, ist auf der ersten Prüfungsstufe weiter zu fragen, ob es für den Eintritt des Erfolges noch andere Ursachen im Sinne der naturwissenschaftlich-philosophischen Bedingungstheorie gibt; das können Bedingungen aus dem nichtversicherten Lebensbereich wie z. B. Vorerkrankungen, Anlagen, nichtversicherte Betätigungen oder Verhaltensweisen sein (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).Ist die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen, so ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" oder der "Anlass" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu der selben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (vgl. auch BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 a.a.O.).
- BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus BSG, 23.02.2017 - B 2 U 265/16 B
Für die Feststellung des naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachenzusammenhangs genügt als Überzeugungsmaßstab der Beweisgrad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit (ständige Rechtsprechung, z. B. BSG, Urteil vom 2. Februar 1978 - 8 R U 66/77 - SozR 2200 § 548 Nr. 38). - LSG Hessen, 09.08.2016 - L 3 U 23/15
Arbeitsunfall
Auszug aus BSG, 23.02.2017 - B 2 U 265/16 B
Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten L 3 U 23/15 und L 3 U 22/15 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten verwiesen. - SG Kassel, 04.11.2014 - S 9 U 74/11
Auszug aus BSG, 23.02.2017 - B 2 U 265/16 B
Die Klage, den Unfall vom 31. Januar 2010 betreffend, wurde unter dem Aktenzeichen S 9 U 75/11 und die Klage, den Unfall vom 9. Juni 1995 betreffend, unter dem Aktenzeichen S 9 U 74/11 geführt.